Pflegegrad ERHALTEN

Pflegegrad mit Parkinson

13.03.2026 von pd

Informationen zum Thema Pflegegrad von Dr. med. Ilona Csoti, Chefärztin der Klinikambulanz des PARKINSON-ZENTRUMS in Leun-Biskirchen, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und langjährige Ärztliche Direktorin der Biskirchener Parkinsonklinik:

Pflegegrad (PG) bei Parkinson-Betroffenen (Teil 1)

Pflegegrad (PG) bei Parkinson-Betroffenen (Teil 2)

Dr. med. Ilona Csoti

Früher waren es Pflegestufen, jetzt nennt man es Pflegegrad. Sofern Sie bei den Alltagsverrichtungen Hilfe bzw. Pflege benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Einige Parkinson-Betroffenen gehen davon aus, dass sie aufgrund der Diagnose sofort in einen Pflegegrad eingestuft werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Viele Patienten benötigen in den ersten Krankheitsjahren keine Hilfe und sind in den Alltagsverrichtungen selbständig.

Wenn sich dies jedoch ändert und man aufgrund der Erkrankung Hilfe benötigt, z.B. beim An- oder Ausziehen (Alltagsaktivitäten), dann ist es Zeit, eine solche Begutachtung anzustreben.

Wo?

– Bei der Pflegekasse der Krankenversicherung

Wie?

Die Adresse Ihrer Pflegekasse finden Sie am einfachsten, indem Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse suchen, da die Pflegekasse jeder (einzelnen) Krankenkasse angegliedert ist.

Internet

Wenn Sie gut am Computer sind, können Sie die Adresse im Internet erfahren. Suchen Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, TK) nach „Pflegekasse Adresse“ oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Telefon

Sofern man keinen Computer hat, kann man die Postanschrift der Pflegeversicherung über die allgemeine Hotline der Krankenkasse erfragen. Es genügt ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse.

Beispiel für kurzen Brief:
 „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für Max Mustermann, geboren am 10.05.1948, Versicherungsnummer bei der AOK XYZ.“

Ausfüllen des Formulars

Im Formular sollte am besten direkt „Kombinationsleistung“ statt nur Pflegegeld angekreuzt werden. So bleibt man flexibel, falls später doch ein Pflegedienst unterstützen soll.

Zudem sollte im Antrag gleich die Pauschale von bis zu 42 € pro Monat für bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Betteinlagen etc.) mit beantragt werden. Eine sogenannte Pflege-Box kann man sich entweder online bestellen oder in der Apotheke. Man muss dafür ein Bestell-Formular ausfüllen, dort die gewünschten Pflegehilfsmittel ankreuzen und unterschreiben. Es werden 13 verschiedene Hilfsmittel vorgeschlagen, z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen etc.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Diesem obliegt der Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er soll sicherstellen, dass alle Versicherten nach den gleichen Bedingungen Leistungen von der Kranken- und der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Einstufung in einen Pflegegrad wird durch einen Gutachter des MD durchgeführt.

Die Begutachtung erfolgt immer in der Wohnumgebung des Antragstellers, also zu Hause oder auch in einem Pflegeheim. Sie erfolgt nicht in einer Kurzzeitpflege oder in einem Krankenhaus, da der Aufenthalt dort nicht von Dauer ist und somit das Alltagsleben nicht widerspiegelt. Sollte sich jedoch durch einen Krankenhausaufenthalt die Begutachtung verzögern, gibt es keinen Anlass zur Sorge. Sofern ein Pflegegrad festgestellt wird, erfolgt dieser immer rückwirkend zum Datum der Antragstellung.

Der Anspruch auf Leistungen beginnt mit dem Tag der Antragstellung!

Es können jedoch keine Leistungen für Zeiträume vor der Antragstellung beantragt werden.

Beispiel: Handlauf
Die Pflegekasse bezuschusst Handläufe als Wohnumfeld verbessernde Maßnahme, sofern ein Pflegegrad (1-5) vorliegt. Der Zuschuss deckt Material- und Montagekosten für Innen- und Außenbereiche, um die Selbstständigkeit zu fördern. Ein formloser Antrag und ein Kostenvoranschlag sollten vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Wenn man diesen Handlauf jedoch bereits angebracht hat, bevor man einen Pflegegrad beantragt hat, kann man rückwirkend keinen Anspruch geltend machen.

Was wird geprüft?
Die Prüfung umfasst folgende Bereiche: Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheits-/therapiebedingte Belastungen, Alltag und soziale Kontakte. Der Gutachter bewertet nicht den Schweregrad der Erkrankung, sondern den Grad der Unselbstständigkeit; je höher der Bedarf an Unterstützung, desto höher der Pflegegrad. Auch kognitive Einschränkungen werden bei den neuen Pflegegraden berücksichtigt. Für Pflegegeld ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich.

Pflegegeld pro Monat ab 01. Januar 2025:
Pflegegrad 2: 347 €
Pflegegrad 3: 599 €
Pflegegrad 4: 800 €
Pflegegrad 5: 990 €

 Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html#:~:text=Voraussetzung%20f%C3%BCr%20den%20Bezug%20von%20Pflegegeld%20ist%2C,der%20pflegebed%C3%BCrftigen%20Person%20von%20der%20Pflegekasse%20%C3%BCberwiesen.

Unzufrieden mit dem Gutachten?
Sofern man mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden ist, hat man die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einzureichen. Sollte dieser Erfolg haben, wird ebenfalls der dann geltende Pflegegrad rückwirkend zum ursprünglichen Antragsdatum korrigiert.

Höherstufungsantrag
Die Parkinson-Krankheit verläuft chronisch-progredient, somit nimmt auch das Ausmaß der Hilfe/Pflegebedürftigkeit zu. In diesem Fall kann – sofern dies begründbar ist – jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Vorgehen wie oben beschrieben.

Halbjährliche Beratung
Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 und 3 sind jedoch ohnehin verpflichtet, alle 6 Monate (halbjährlich) eine Beratung in Anspruch zu nehmen (Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI). Durch diese Besuche soll die Qualität der häuslichen Pflege überprüft und Beratung der pflegenden Angehörigen angeboten werden. Auch bei diesem Besuch kann eine nötige Höherstufung angefragt werden. Es wird dabei auch geprüft, ob zusätzliche Pflegehilfsmittel benötigt werden.
Wird der Termin nicht eingehalten, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall entziehen. Die Kosten für diesen Besuch übernimmt die Pflegekasse. Die Durchführung erfolgt in der Regel durch einen Pflegedienst oder eine dafür zugelassene Beratungsstelle. Sofern man noch keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann man bei der Pflegekasse anrufen und sich Adressen von möglichen Beratern geben lassen.

Anruf
Falls Sie anrufen wollen – fragen Sie beim Anruf direkt nach einem Termin für den „Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3“.

Weitere Möglichkeiten am Computer
Es gibt im Internet diverse Anlaufstellen bei unterschiedlichen Anbietern. Auf den jeweiligen Webseiten geben Sie Ihre Postleitzahl bzw. Ihren Ort ein, dann werden Ihnen Angebote in Ihrer Umgebung angezeigt. Oft muss die Pflegeberatung dafür direkt ausgewählt werden, wie unten im Bild gezeigt. Hier eine Auswahl von Anbietern und Webseiten mit Link.

Die Auswahl richtet sich nach der Art der Krankenkasse:

Krankenkassen, zum Beispiel der AOK-Pflegenavigator:
https://www.aok.de/pk/pflegeberatung-in-der-naehe/

Pflegelotsen des Verbandes der Ersatzkassen:
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx

Pflegestützpunkte (neutrale Beratungsstellen), zu finden auf der Website der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP):
https://www.zqp.de/beratung-pflege/

Private Krankenkassen; die Compass Pflegeberatung ist speziell für Privatversicherte;
https://www.compass-pflegeberatung.de/

Beispiel: Pflegelotse

Hinweise für den Beratungsbesuch

Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie folgende Informationen und Dokumente bereitlegen:

1. Persönliche Daten & Bescheide

• Versichertennummer: Halten Sie die Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person bereit.
• Aktueller Pflegegrad-Bescheid: Das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) hilft dem Berater, die aktuelle Einstufung zu verstehen.

2. Medizinische Informationen

• Medikamentenplan: Eine Liste der aktuell eingenommenen Medikamente.
• Arztberichte: Aktuelle Berichte von Haus- oder Fachärzten sowie Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus (falls vorhanden).
• Kontaktdaten: Namen und Telefonnummern der behandelnden Ärzte und Therapeuten.

3. Alltags- & Pflegesituation

• Hilfsmittel-Liste: Welche Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Haltegriffe etc.) sind bereits vorhanden und was fehlt eventuell?
• Pflegetagebuch (optional): Notizen über den täglichen Pflegeaufwand helfen dem Berater, den tatsächlichen Bedarf einzuschätzen.
• Fragenliste: Notieren Sie sich vorab Fragen zu Themen wie Höherstufung des Pflegegrads, Entlastungsleistungen (siehe unten) oder Wohnraumanpassung.

Hinweis: Die Pflegenden sollten beim Termin unbedingt anwesend sein, da der Berater auch deren körperliche und psychische Belastung einschätzt und Tipps zur Entlastung geben kann.

Was sind Entlastungsleistungen?

Entlastungsleistungen (offiziell Entlastungsbetrag) ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen im Alltag zu fördern.

Eckdaten (Stand 2026)

• Betrag: Monatlich 131 Euro (insgesamt 1.572 Euro pro Jahr).
• Anspruch: Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
• Auszahlung: Der Betrag wird nicht automatisch überwiesen. Es handelt sich um ein Erstattungsprinzip: Sie reichen Rechnungen anerkannter Dienstleister bei der Pflegekasse ein. Alternativ nutzen Sie einen ambulanten Pflegedienst vor Ort, dieser kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. • Ansparen: Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, bevor sie verfallen.

Was kann damit bezahlt werden?

Das Geld ist zweckgebunden für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“:

• Haushaltshilfe: Putzen, Kochen, Einkaufen oder Gartenarbeit.
• Alltagsbegleitung: Begleitung zu Arztterminen, Spaziergänge oder Vorlesen.
• Betreuung: Besuchsgruppen (z. B. für Menschen mit Demenz) oder stundenweise Betreuung zu Hause.
• Teilstationäre Pflege: Zuschuss zu den Eigen

Wo finde ich Anbieter?

Es dürfen nur nach Landesrecht anerkannte Anbieter abgerechnet werden. In vielen Bundesländern ist dies auch über registrierte Nachbarschaftshelfer möglich.
Hinweis: Sie können den Dienstleister auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen lassen, indem Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Dieser Entlastungsbetrag kann mit dem Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistungen) kombiniert werden.

Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI)

Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch können Sie Ihr Budget für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung aufstocken.
So funktioniert die 40 %-Regel:
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein Budget für Pflegesachleistungen zu (Geld für den Pflegedienst). Falls Sie diesen Betrag nicht voll ausschöpfen, können Sie bis zu 40 % davon in zusätzliche Entlastungsleistungen umwandeln.

Rechenbeispiel für 2026 (Pflegegrad 2):
• Regulärer Entlastungsbetrag: 131,00 €
• Pflegesachleistung (gesamt): 761,00 €
• Max. Umwandlungsbetrag (40 %): + 304,40 €
• Gesamtbudget für Haushaltshilfe: 435,40 € pro Monat

Wichtige Regeln für die Umwandlung

1. Pflegegrad: Nur möglich ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Sachleistungen und kann daher nichts umwandeln.
2. Zweckbindung: Das umgewandelte Geld darf nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote (z. B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung) genutzt werden.
3. Kein Ansparen: Im Gegensatz zum normalen Entlastungsbetrag (131 €) verfallen umgewandelte Sachleistungen meist am Monatsende, wenn sie nicht genutzt wurden.
4. Kombinationsleistung: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, reduziert die Umwandlung Ihr ausgezahltes Pflegegeld anteilig.

Wie beantrage ich das?

• Kein separates Formular: Bei den meisten Kassen reicht es, die Rechnungen des Dienstleisters einzureichen. Die Kasse prüft automatisch, ob noch Sachleistungs-Budget zur Umwandlung frei ist.
• Abtretungserklärung: Sie können dem Dienstleister eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit dieser direkt mit der Kasse abrechnet.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wofuer-sie-in-der-pflege-entlastungsleistungen-nutzen-koennen-13449

Musterbrief

An: [Name der Pflegeversicherung]
Betreff: Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen gemäß § 45a SGB XI
Versichertennummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den sogenannten Umwandlungsanspruch für [Name des Versicherten] geltend machen.
Ich beabsichtige, ab dem [Datum/Monat] bis zu 40 % des nicht ausgeschöpften Betrags der Pflegesachleistungen für zusätzliche Entlastungsleistungen (Angebote zur Unterstützung im Alltag) zu nutzen.
Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang dieses Schreibens. Die entsprechenden Rechnungen der anerkannten Dienstleister werde ich Ihnen zukünftig zur Erstattung einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Nachbarschaftshelfer

In Hessen ist die Nachbarschaftshilfe eine großartige Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 131 € (bzw. das durch Umwandlung erhöhte Budget) für Hilfe aus dem privaten Umfeld zu nutzen.

Damit die Pflegekasse die Kosten erstattet, muss die helfende Person folgende Kriterien erfüllen:

Keine enge Verwandtschaft: Die Person darf nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein (z. B. keine Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder).

Getrennter Haushalt: Der Helfer darf nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammenwohnen.

Keine eingetragene Pflegeperson: Die Person darf bei der Pflegekasse nicht als offizielle Pflegeperson für denselben Pflegebedürftigen gemeldet sein. Volljährigkeit: Der Helfer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Begrenzte Personenzahl: Ein Helfer darf in Hessen höchstens drei pflegebedürftige Personen pro Monat unterstützen.

Qualifikation: In Hessen ist mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre) oder eine vergleichbare Schulung für Nachbarschaftshelfer erforderlich.

Registrierung & Abrechnung

In Hessen müssen sich Nachbarschaftshelfer beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt (z. B. beim Kreisausschuss oder Magistrat) registrieren lassen.

Antrag: Der Helfer stellt den Antrag auf Anerkennung bei der Behörde (mehr Infos auf https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/pflege/nachbarschaftshilfe).

Abrechnung: Nach der Anerkennung stellt der Helfer monatlich eine einfache Rechnung (Datum, Dauer, Tätigkeit). Diese reichen Sie zusammen mit der Anerkennungsbescheinigung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein.

Aufwandsentschädigung: Die Bezahlung ist oft auf eine Aufwandsentschädigung begrenzt. In manchen Kreisen wird eine Orientierung am Mindestlohn oder ein fester Stundensatz (z. B. 5–10 €) empfohlen. Beispiel: Wetzlar/Weilburg In Wetzlar gelten dieselben landesrechtlichen Regeln für Hessen wie in Weilburg, da beide Städte zum Lahn-Dill-Kreis gehören. Registrierung und Beratung erfolgen zentral über die Kreisverwaltung.

Zentrale Anlaufstelle für Wetzlar

Für die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern und die Beratung zur Umwandlung von Sachleistungen ist die Leitstelle „Älter werden“ in Wetzlar zuständig:

• Adresse: Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar.
• Telefon: 06441 407-1523 (Ansprechpartner für allgemeine Seniorenangelegenheiten und Hilfen).
• E-Mail: aelterwerden@lahn-dill-kreis.de

Kostenlose Pflegeberatung vor Ort

Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Organisation der Pflege benötigen, können Sie sich an den Pflegestützpunkt Lahn-Dill wenden:
• Standort Wetzlar: Im Kreishaus, Karl-Kellner-Ring 51.
• Beratung: Unabhängig und kostenfrei für alle Kassenpatienten nach SGB_XI.

Wie komme ich an Erste-Hilfe-Kurse?

Hauptanbieter für anerkannte Erste-Hilfe-Kurse in Wetzlar

Folge Kurse sind für die Registrierung als Nachbarschaftshelfer in Hessen geeignet.

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Wetzlar e. V.
Adresse: Hörnsheimer Eck 21, 35578 Wetzlar
Telefon: 06441 97640
Website & Termine: https://www.drk-wetzlar.de/kurse.html

Malteser Hilfsdienst
Adresse: Christian-Kremp-Straße 17, 35578 Wetzlar
Telefon: 06441 94940
Website & Termine: https://www.malteser.de/erste-hilfe.html

PRIMEROS Erste-Hilfe-Kurs Wetzlar
Adresse: Karl-Kellner-Ring 34, 35576 Wetzlar
Telefon: 07131 3906699
Website & Termine: https://www.primeros.de/erste-hilfe-kurse/erste-hilfe-wetzlar

LUKE’S Erste-Hilfe-Kurs Wetzlar
Adresse: Bahnhofstraße 31 (Im City Hotel), 35576 Wetzlar
Telefon: 09341 8589350
Website & Termine: https://www.lukes-ehk.de/erste-hilfe-kurs-wetzlarKategorien Aktuelle FragenSozialrecht, Finanzielle Hilfen

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